
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Repatriierungsflug wegen COVID gegen das Luftfahrtunternehmen
Der EuGH entschied bzgl. COVID-19-Pandemie: Ein im Zusammenhang mit einer konsularischen Unterstützungsmaßnahme organisierter Repatriierungsflug stellt keine anderweitige Beförderung dar, die das ausführende Luftfahrtunternehmen den Fluggästen eines annullierten Fluges anbieten muss.