
Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs und zur Frage des Abzugs einer „Wechselprämie“
Der BGH hatte zu klären, ob dem Kläger trotz des Weiterverkaufs des VW Passat ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte in Höhe des gezahlten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Fahrzeugnutzung