
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung betreuter Personen
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Frage zum Gegenstand hat, ob § 1906a BGB insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als § 1906a Abs. 1