Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten neu regeln

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (19/26929) vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019/2034.
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Bundesregierung will elektronische Wertpapiere einführen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgelegt (19/26925). Damit will sie das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde öffnen.
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Bundesregierung ändert Pfandbriefgesetz

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/26927) zur Umsetzung der so genannten Covered-Bonds-Richtlinie der EU vorgelegt. Die Umsetzung der Richtlinie 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen soll durch Änderungen des Pfandbriefgesetzes vollzogen werden.
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Grunderwerbsteuer: Hilbers setzt Impuls, um die Frage der Share Deals umfassend und gerecht zu lösen

Der niedersächsische Finanzminister Hilbers macht einen Vorschlag für eine möglichst zielgenaue, in sich schlüssige, systematische und effektive Gesamtlösung, die gleichzeitig modern und gerecht ist. Steuerumgehungen sollen verhindert werden, die Lösung soll aber auch mittelstandsfreundlich sein.
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BFH: Kein Kindergeld wegen Ausbildungsplatzsuche bei nicht absehbarem Ende der Erkrankung eines Kindes

Der BFH entschied, dass ein Kind kindergeldrechtlich nicht als Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, zu berücksichtigen ist, wenn es erkrankt ist und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist (Az. III R 49/18).
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BFH zur Feststellung des Einlagekontos für BgA – sachlich-abstrakte Betrachtung

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG auf den 31. Dezember eines Veranlagungszeitraums Grundlagenbescheid für irgendeinen zeitlich nachfolgenden Feststellungsbescheid ist, damit auch für einen Feststellungsbescheid, der mehrere Jahre später zu erlassen ist, oder nur für den sich im unmittelbar folgenden Veranlagungszeitraum anschließenden Feststellungsbescheid (Az. I R 12/17).
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BFH zur Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen den Anspruch des Mandanten auf Herausgabe von Fremdgeld in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf. So entschied der BFH (Az. VIII R 14/17).
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BFH zur Aufteilung der Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners bei vom Insolvenzverwalter beantragter Zusammenveranlagung und zur Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrages

Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, wie bei der Insolvenz eines Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung die Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners auf dessen insolvenzrechtliche Vermögensbereiche aufzuteilen ist, ob die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners der Insolvenzmasse oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen sind und ob eine Änderung des an den Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 3 AO möglich war (Az. VIII R 19/18).
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BFH zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

Es liegt keine erzieherische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unterstützung für behinderte oder erkrankte Menschen darauf zielt, gemeinsam erkannte, individuelle Defizite einer Person auszugleichen. So entschied der BFH (Az. VIII R 10/17).
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BFH zur Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Vorsteuer aus einer misslungenen Investition, mit der steuerpflichtige Umsätze erzielt wurden, nach § 15a UStG zu berichtigen ist, wenn bei ruhendem Betrieb neben dem Leerstand der Cafeteria eine geringfügige Nutzung stattfindet, die keine steuerpflichtigen Umsätze zum Ziel hat (Az. V R 20/20).
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