Zur Tierhalterhaftung beim Gefälligkeitsverhältnis

Der Halter eines Hundes haftet auch für Schäden, die eine Person beim Ausführen des Tieres aus bloßer Gefälligkeit erleidet. Ein Mitverschulden kann die Haftung mindern. So entschied das LG Coburg (Az. 22 O 718/19).
Source: Datev – Zur Tierhalterhaftung beim Gefälligkeitsverhältnis

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker