Zum Verhalten bei Einfahrt in Parkplatz von Einkaufsmärkten – Haftungsverteilung

Auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten gilt das Rücksichtnahmegebot der Straßenverkehrsordnung aufgrund der ständig wechselnden Verkehrssituationen in besonderem Maße, sodass hier grundsätzlich bei stetiger Bremsbereitschaft mit der sehr langsamen Geschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers (4-7 km/h) zu fahren ist. Darauf wies das AG Frankenthal hin (Az. 3c C 101/19).
Source: Datev – Zum Verhalten bei Einfahrt in Parkplatz von Einkaufsmärkten – Haftungsverteilung

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker