Zu breiter Mähdrescher – Rückabwicklung eines Kaufvertrags?
Das LG Nürnberg-Fürth hatte sich in einem Rechtstreit zwischen zwei Landwirten im Zusammenhang mit dem Kauf eines über 3,80 Meter breiten Mähdreschers mit Fragen der arglistigen Täuschung und des Gewährleistungsausschlusses in Folge „grob fahrlässiger Unkenntnis eines Mangels“ auseinanderzusetzen (Az. 10 O 5016/20).
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