Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios
Der BGH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Betreiberin eines Fitness-Studios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche sie in der Zeit, in der sie ihr Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat (Az. XII ZR 64/21).
Source: Datev – Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios