Zahlungen von 50.000 Euro bzw. 1,3 Millionen Euro sind kein steuerfreies Trinkgeld

Zahlungen in Höhe von 50.000 Euro bzw. rund 1,3 Mio. Euro sind regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder. So entschied das FG Köln (Az. 9 K 2507/20 und 9 K 2814/20).
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