Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen

Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 906/22).
Source: Datev – Yacht-Eigentümerin muss Kosten für Feuerwehreinsatz im Rhein zahlen

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