Witwer-Rente trotz Nothochzeit im Krankenhaus – Versorgungsabsicht stand nicht im Vordergrund
Obwohl seine Ehefrau bei der Hochzeit bereits schwer an Krebs erkrankt war und nur 3 Monate später starb, hat der verwitwete Ehemann Anspruch auf Witwer-Rente aus ihrer Versicherung. Die gesetzliche Vermutung einer Heirat in Versorgungsabsicht konnte widerlegt werden. Bereits vor Bekanntwerden der Diagnose hatten die Partner konkrete Heiratspläne. So das SG Berlin (Az. S 4 R 618/21).
Source: Datev – Witwer-Rente trotz Nothochzeit im Krankenhaus – Versorgungsabsicht stand nicht im Vordergrund