Wer vom Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss auch den Radfahrern auf dem parallel verlaufenden Radweg die Vorfahrt gewähren
Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat das LG Frankenthal klargestellt (Az. 2 S 94/22).
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