Warnhinweis auf Ärzteportal rechtmäßig beim Verdacht manipulierter Bewertungen

Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen, entschied das OLG Frankfurt. Die Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung gelten auch hier (Az. 16 W 37/20).
Source: Datev – Warnhinweis auf Ärzteportal rechtmäßig beim Verdacht manipulierter Bewertungen

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