Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch

Selbstständige, die ihre Tätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland ausüben, können die sozialversicherungsrechtlich erforderliche sog. A1-Bescheinigung seit dem 01.01.2022 nur noch elektronisch beantragen. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker