Vorläufige Versorgung mit Zolgensma® durch IKK
Die IKK classic ist verpflichtet, ein an SMA erkranktes Kind mit einer stationären Krankenhausbehandlung zur Durchführung einer Therapie mit Zolgensma® zu versorgen. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 10 KR 542/20 B ER).
Source: Datev – Vorläufige Versorgung mit Zolgensma® durch IKK