Vorbehaltsprüfungen bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern – Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

Die Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f des Wertpapierhandelsgesetzes bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung (EU) 2020/1503 tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Darauf weist die WPK hin.
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