Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrags
Der Kunde einer Partnervermittlungsagentur verliert sein Widerrufsrecht nicht dadurch, dass diese die geschuldete Anzahl von Partnervorschlägen zusammenstellt, ohne sie dem Kunden bereits überlassen zu haben, auch wenn allein dies in den AGB als „Hauptleistung“ bestimmt ist (Az. III ZR 169/20).
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