Visumspflicht im Urlaubsland nicht bedacht – Reisebüro haftet bei Verletzung der Beratungspflichten

Das LG Köln entschied, dass ein Reisebüro verpflichtet ist, den Reisenden über die Visumserfordernisse zu informieren. Kann es den Nachweis über pflichtgemäße Beratung nicht führen, muss es Schadensersatz leisten (Az. 17 O 139/23).
Source: Datev – Visumspflicht im Urlaubsland nicht bedacht – Reisebüro haftet bei Verletzung der Beratungspflichten

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