Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO

Der EuGH stellt u. a. fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrkräften beim Videokonferenz-Livestream des von ihnen erteilten öffentlichen Schulunterrichts in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (Az. C-34/21).
Source: Datev – Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO