Verstoß gegen Denkmalschutz – Bußgeld

Durch den Denkmalschutz sollen historische Gebäude dauerhaft unverfälscht erhalten bleiben. Ein Verstoß gegen denkmalrechtliche Vorschriften kann mit Bußgeld geahndet werden. Das OLG Oldenburg bestätigte ein Bußgeld i. H. v. 60.000 Euro (Az. 2 Ss(Owi) 163/20).
Source: Datev – Verstoß gegen Denkmalschutz – Bußgeld

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker