Versehen einer Gemeinde bei der Mitteilung eines Grundstückspreises

Eine Gemeinde kann für Folgekosten haften, die einem potenziellen Grundstückserwerber durch eine versehentlich fehlerhafte Mitteilung eines Kaufpreises für ein Gemeindegrundstück entstehen. So entschied das LG Koblenz (Az. 1 O 337/19).
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