Verschweigen eines Hagelschadens rechtfertigt Rückabwicklung eines Wohnwagenkaufvertrages
Das LG Nürnberg-Fürth hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem die Käuferin vom Verkäufer die Rückabwicklung eines Wohnwagenkaufvertrages verlangte und dies u. a. damit begründete, dass der Wohnwagen schon bei Übergabe an sie einen Hagelschaden gehabt habe (Az. 10 O 309/20).
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