Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rückruf von Dieselfahrzeugen ist rechtskräftig
Nach einem Beschluss des OVG Schleswig-Holstein ist das Kraftfahrtbundesamt nunmehr rechtskräftig verpflichtet, der Deutschen Umwelthilfe e.V. Einsicht zu gewähren in den Schriftverkehr von Herbst 2015 zwischen dem Kraftfahrtbundesamt und der Volkswagen AG betreffend die erlassene Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugmodellen der Motorbaureihe EA 189 EU5 (Az. 4 LA 141/18).
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