Verordnung zur Änderung der NotAktVV, der NotFV, der NotVPV, der RAVPV und der PatAnwAPrV sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung

Das Elektronische Urkundenarchiv und der Elektronische Notariatsaktenspeicher nehmen lt. BMJV zum 1. Januar 2022 ihren Betrieb auf. Zudem wird am 1. August 2022 das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft treten.
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