Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße auf Internetplattform rechtmäßig
Die Entscheidung des Kreises Düren, lebensmittelrechtliche Verstöße eines Dürener Lebensmittelmarktes auf der Internetplattform www.lebensmitteltransparenz.nrw.de zu veröffentlichen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Aachen (Az. 7 L 21/22).
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