Verlustabzug nach Unternehmensübertragung: BRAK nimmt Stellung zu Vorlageverfahren

Auf Anfrage des BVerfG hat die BRAK zu einem Vorlageverfahren Stellung genommen. Darin geht es um die Unternehmenssteuerreform 2008, nach welcher ein steuerlicher Abzug von Verlusten entfiel, wenn eine Unternehmensbeteiligung innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Erwerb weiterübertragen wurde.
Source: Datev – Verlustabzug nach Unternehmensübertragung: BRAK nimmt Stellung zu Vorlageverfahren

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