Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregisters zurückerlangt werden

Einen Adelstitel, den eine rheinländische Adelsfamilie infolge der Französischen Revolution verloren hatte, kann ein Nachfahre nicht im Rahmen einer Berichtigung seines Geburtenregisters zurückerlangen. So entschied das OLG Zweibrücken (Az. 3 W 98/20).
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