Verlängerung von Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer

Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, soll der sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden (BT-Drucks. 20/3872). Dies hat der Bundestag am 13.10.2022 in erster Lesung beraten.
Source: Datev – Verlängerung von Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer