Verjährung von Urlaubsansprüchen
Zur Klärung der Frage, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach §§ 194 ff. BGB der Verjährung unterliegt, hat das BAG ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (Az. 9 AZR 266/20).
Source: Datev – Verjährung von Urlaubsansprüchen