Verhinderte Wohnungsbesichtigung durch Mieter führt zu außerordentlicher Kündigung
Das AG München verurteilte Mieter, die den Zutritt zur Wohnungsbesichtigung verweigerten, aus der Mietwohnung auszuziehen und diese an die Eigentümer herauszugeben (Az. 474 C 4123/21).
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