Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters ergangene Entscheidung wegen Erledigung erfolglos

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte (Az. 1 BvR 1623/17).
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