Verbot von Fahrschulunterricht in der „Frühphase“ der Corona-Pandemie im Landkreis Goslar war rechtmäßig

Das VG Braunschweig hat die Klage einer Fahrschule abgewiesen, mit der diese die nachträgliche Feststellung erreichen wollte, dass eine Maßnahme des Landkreises Goslar zur Eindämmung des Corona-Virus rechtswidrig war (Az. 4 A 129/20).
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