Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden
Das ArbG Neumünster entschied, dass bei einer angeordneten Quarantäne die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet werden und somit nicht wie Krankheitstage behandelt werden (Az. 3 Ca 362 b/21).
Source: Datev – Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden