Unterschlagung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten
Der BGH entschied, dass ein Fahrzeug, das einem vermeintlichen Kaufinteressenten für eine unbegleitete Probefahrt überlassen und von diesem nicht zurückgegeben wurde, dem Eigentümer nicht i. S. v. § 935 BGB abhandengekommen ist. Dieser verliert daher sein Eigentum an dem Fahrzeug, wenn es nachfolgend durch einen Dritten in gutem Glauben erworben wird (Az. V ZR 8/19).
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