Unternehmen können ab 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
Source: Datev – Unternehmen können ab 01.04.2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV stellen

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