(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung
Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Dies entschied das BAG (Az. 8 AZR 14/22).
Source: Datev – (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung