Umwelt und Unternehmen im Blick: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur sog. CSRD-Richtlinie

Die Bundesregierung hat am 03.09.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen: die sog. CSRD-Richtlinie. Betroffene Unternehmen müssen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sog. Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen.
Source: Datev – Umwelt und Unternehmen im Blick: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur sog. CSRD-Richtlinie

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