Träge Augen – Impfschaden nicht nachgewiesen

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Impfschaden nach gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen zu beurteilen ist. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reicht für einen Entschädigungsanspruch nicht aus (Az. L 10 VE 11/16).
Source: Datev – Träge Augen – Impfschaden nicht nachgewiesen