Touristenfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf Motorsport-Rennstrecke – Haftung aus Betriebsgefahr bleibt
Wird eine Motorsport-Rennstrecke bei einer Touristenfahrt mit einer den Sichtverhältnissen nicht angepassten, hohen Geschwindigkeit (im „Rennmodus“) befahren, erhöht das die Betriebsgefahr, sodass diese bei einem Unfall auch dann nicht zurücktritt, wenn den Unfallgegner ein grobes Verschulden trifft. So entschied das LG Koblenz (Az. 12 U 1571/20).
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