Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. So das BAG (Az. 4 AZR 68/22).
Source: Datev – Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen

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