Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen – LAG bestätigt Kündigung des stellvertretenden Direktors
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Berufung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gegen das Urteil des ArbG Berlin zurückgewiesen und damit die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des stellvertretenden Direktors bestätigt (Az. 9 Sa 500/20).
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