Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen geändert
Der Bundestag hat am 04.07.2024 Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Durch Änderung der betroffenen Anlagen der Verordnung werden laut Bundesregierung die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht übertragen, um den angestrebten technischen Gleichlauf der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderungen wiederherzustellen (BT-Drucks. 20/12055).
Source: Datev – Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen geändert