Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE) – Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen
Das BMF veröffentlich die geänderte Fassung des Abschnitts 8.1 Absatz 4 UStAE (Az. III C 3 – S-7155 / 19 / 10004 :001).
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