Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Der DStV begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.
Source: Datev – Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

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