Stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik müssen Personaluntergrenzen einhalten

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal ist rechtmäßig. So das BSG (Az. B 1 KR 16/23 R u. a.).
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