Stadt Solingen darf Durchführung ihrer Wochenmärkte an lokale Bewerberin vergeben
Die Stadt Solingen darf die Durchführung mehrerer Wochenmärkte künftig im Rahmen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrags an eine lokale Bewerberin vergeben. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 2508/22 und 4 A 954/23).
Source: Datev – Stadt Solingen darf Durchführung ihrer Wochenmärkte an lokale Bewerberin vergeben