Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig

Der EuGH hat einen Beschluss der EU-Kommission kassiert, in dem diese festgestellt hatte, dass das Vereinigte Königreich ausländischen Unternehmen (CFC) unberechtigte Steuervorteile gewährt habe. Kern des Streits war die Frage, wonach sich überhaupt bestimmt, wann eine Beihilfe selektiv ist (Rs. C-555/22 P u. a.).
Source: Datev – Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker