Sozialversicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2022 eine Meldepflicht über die Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung von Saisonbeschäftigten haben, die kurzfristig beschäftigt sind.
Source: Datev – Sozialversicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter

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