Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

Die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. So entschied das VG Köln (Az. 21 K 4871/22 u. a.),
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