SGB II: Volle Unterkunftskosten für Barbetreiber

Dient eine Wohnung auch als Büro, ändert dies an ihrer Qualifizierung als Wohnung nichts, solange Büro- und Wohnflächen nicht voneinander abgrenzbar sind. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 7 AS 1874/20 B ER).
Source: Datev – SGB II: Volle Unterkunftskosten für Barbetreiber

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker